TATWERK Newsletter

Regelmäßig versenden wir Newsletter zu unseren Veranstaltungen und Aktivitäten sowie denen unserer Kooperationspartner*. Der Versand erfolgt über den Dienst MailChimp. (Näheres dazu in den Datenschutz­bestimmungen)
Der Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden.

Wir freuen uns über das Interesse!

Hygienekonzept

Stand: 21.12.2020

Liebe Nutzer:innen des TATWERKs,

um während der Pandemie das TATWERK offen zu halten, sind wir auf die Mitwirkung von allen angewiesen. Das TATWERK gehört all denen, die hier arbeiten.

Hiermit stellen wir unser Hygienekonzept vor, um eine sichere Arbeit bzw. einen sicheren Besuch im TATWERK zu gewährleisten.

Laut SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist jede Einzelkünstler:in und jede Gruppe dafür zuständig, ein eigenes Hygienekonzept zu entwickeln. Das Team vom TATWERK steht Euch bei diesem Vorgang gerne zur Seite. Die Verantwortung und Haftung liegt jedoch bei den Künstler:innen und Gruppen selbst.
Bitte, informiert Euch und sprecht uns an, wenn Ihr Fragen haben solltet.

Die Person, die mit uns die Raumnutzung vereinbart, ist uns gegenüber verantwortlich für die Einhaltung der Hygienregeln sowie für die Kontaktaufnahme im Falle von COVID-19 Infektionen in der Gruppe.
Solltet Ihr positiv getestet werden, meldet Euch auch bei uns! Wir werden dann all diejenigen außerhalb Eurer Gruppe, die mit Euch in Kontakt waren benachrichtigen.
Kopf hoch und bleibt gesund im Körper und im Geist!

Eurer TATWERK-Team
Aurora & Chris

Allgemeine Hinweise

Menschen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden bzw. Symptome einer Infektion vorweisen, dürfen das TATWERK nicht betreten.

Es gilt eine strenge Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in allen Gemeinschaftsräumen (Aufenthaltsraum, Sanitärbereich).

Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen muss in allen Räumen des TATWERKs zwingend eingehalten werden. Dies gilt auch beim Betreten und Verlassen des Studios im Treppenhaus bzw. Aufzug.

Es muss auf Körperkontakt verzichtet werden, auch während der Arbeit.

Auf Niesen-Husten-Etikette muss stets geachtet werden.

Hände sollten häufig gewaschen bzw. desinfiziert werden.

Der Aufenthaltsraum darf nicht als solcher verstanden werden. Bitte den Raum nur durchqueren und sich dort nicht aufhalten.
Die Teeküche im Aufenthaltsraum darf von nur je einer Person benutzt werden. Nach der Nutzung empfiehlt es sich, die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.
Benutztes Geschirr immer mit Spülmittel abwaschen.
Der Zugang zum Sanitärbereich ist auf eine Person beschränkt.
Auf ein geregeltes Betreten und Verlassen des TATWERKs mit Einhaltung des Mindestabstands ist stets zu achten.

Lüften

Auf genügend Lüftung ist stets zu achten, um den CO2-Gehalt und die Aerosole in der Raumluft zu reduzieren.
Die Messung des CO2-Wert in allen Räumen muss stets unter 800 ppm bleiben. Wenn der CO2-Wert höher ist, leuchtet das Messgerät gelb. Sobald das geschieht, muss der Raum gelüftet werden.

Hinweise für eine korrekte Lüftung im TATWERK

Bitte die Heizung in Studio, Aufenthaltsraum und Sanitärbereich ausmachen. Alle Fenster und - wenn eine Überwachung gewährleistet ist -  auch die Eingangstür öffnen. Solange lüften bis der CO2-Messwert unter 500 ppm liegt.

Abgesehen vom CO2-Messwert, muss spätestens alle 60 Minuten gelüftet werden.

Achtung: Sind die Fenster geöffnet, ist auf Lärm zu achten! Die Musikanlage darf nicht benutzt werden!

Hinweise für Proben

Es gilt immer einen Abstand zwischen den Personen von mindestens 1,5 m.
Beim Spielen, Singen oder Tanzen beträgt der Mindestabstand 4 m bis 6 m.
Auf Körperkontakt ist stets zu verzichten.

Die Berufsgenossenschaft VBG empfiehlt im Probenbetrieb folgende Mindestbereiche:

  • für jede aktiv arbeitende Person eine Fläche von 20 m2 (z. B. Schauspieler:in, Tänzer:in, Trainer:in)
  • für jede Person, die die Arbeit beobachtet eine Fläche von 10 m2 (z. B. Regisseur:in, Dramaturg:in)

Die Fläche des Studios (ohne Aufenthaltsraum und Sanitärbereich) beträgt 120 m2.
Daraus ergibt sich die Anzahl der zulässigen Personen anhand der Mindestabstände (zwischen 1,5 m bis 6 m, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit). Dies wird von uns für die jeweiligen Nutzungen in den Nutzungsverträgen gesondert definiert.

Ausführliche Hinweise zur Probenarbeit stehen als Handlungshilfe VBG zum Download bereit.

Bei Ankunft im TATWERK

Hände desinfizieren oder waschen.
Ausfüllen und unterschreiben der Einverständniserklärung zur Verarbeitung der persönlichen Daten (nur bei der ersten Nutzung).
Eintragen in die bereitliegende Liste mit Vermerk von Datum und Uhrzeit (bei jeder Nutzung).

Am Ende der Probe

Raum lüften (Beim Verlassen des Raumes muss der CO2-Wert deutlich unter 500 ppm liegen).
Bei gutem Wetter die Fenster (auf Kippstellung) geöffnet lassen.
Desinfizieren der genutzten Bereiche mit bereitstehenden Utensilien, insbesondere:

  • genutzte Bodenfläche
  • Tische, Stühle, Tür- und Fensterklinken
  • ggf. die Musikanlage

Vor Verlassen des TATWERKs

Eintragen der Uhrzeit in die bereitliegenden Liste.

Heute nutzt nach Euch niemand mehr das Studio?

Dann möchten wir Euch zusätzlich bitten:
Heizkörper in Studio, Aufenthaltsraum und Sanitärbereich auf »0« stellen und
ein Fenster im Studio und das Fenster im Sanitärbereich auf Kippstellung geöffnet lassen.